Nachfolgend finden Sie die gemeindlichen Förderprogramme, beginnend mit unserer Heimatgemeinde und den Nachbargemeinden. Bitte beachten Sie, dass trotz unserer Bemühungen diese Seite ständig aktuell zu halten, ausschließlich die gemeindlichen Veröffentlichungen maßgebend sind. Ebenso ist die Gewährung eines Zuschusses von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig. Über die genannten Gemeinden hinaus bieten wir selbstverständlich alle unsere Dienstleistungen an.

Förderprogramm der Gemeinde Ottobrunn (unverändert in 2011 gültig)

Gefördert werden Stromeinsparungen, sowie Einsparungen bei der Wohnraumbeheizung und der Warmwassererzeugung. Die interessantesten Förderungen sind:

Stromeinsparung: Mindestens 10 % und mind. 75 kWh: je eingesparter kWh einmalig 20 Cent/kWh, max. 200 € pro Jahr, Nachweis über Stromrechnung; gilt nicht bei Stromheizungen.

Heizung/Warmwasser: Mindesteinsparung 20 %, nachzuweisen über ein Gutachten eines Energieberaters, bei 1 bis 2 Wohneinheiten 1,25 € je eingesparten Liter Heizöl bzw.m³ Gas, mehr als 2 WE 0,75€, mehr als 8 WE 0,50€, Einbau BHKW 0,50 €

Solarkollektoren: Ohne Verbesserung an der Gebäudehülle für Flachkollektoren 100 €/m², für Röhrenkollektoren 150 €/m²

Brennwertkessel: ohne Energiepass 500 € pauschal, bei Energiepass nach errechneter Einsparung

Förderprogramm der Gemeinde Neubiberg (gültig ab 01.01.2012)

Vor-Ort-Beratung für neuere Gebäude, die vom BAFA nicht mehr gefördert wird: 300 € für ein EFH/ZFH und 360 € für ein Mehrfamilienhaus, Thermografie als Zusatz mit 25 € je Thermogramm bis max. 100 €

Außenwand 12 €/m² bis max. 2.000 €, U-Wert Wand neu 0,20 W/m²K

Dach: 12 €/m² bis max. 1.500 €, U-Wert Dach neu 0,20 W/m²K

Fenster 20 €/m² bis max. 800 €, U-Wert Fenster neu 1,00 W/m²K

Wände und Decken gegen unbeheizte Räume 10 €/m² bis max. 500 €, U-Wert neu 0,24 W/m²K

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls bezuschusst. Es gelten Höchstbeträge je nach Gebäudegröße und der Ausführung (Heizungsunterstützung ja/nein).

Solarstromanlagen ab 0,5 kWp: je 100 Wp 10 €

Planungskosten zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung werden pauschal mit 500 € vergütet.


Förderprogramm der Gemeinde Hohenbrunn (Stand: 01.01.2011)

Eine Thermografie der Gebäudeaussenflächen wird mit 50% des Rechnungsbetrages bezuschusst, bei alleinigen Aufnahmen mit max. 100 €, mit ausführlichem Bericht max. 250 €.

Eine vorherige Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Kriterien ist für Wärmeschutzmaßnahmen obligatorisch.

Im einzelnen werden gefördert: Austausch von Fenstern und Außentüren (500 €/WE), Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden (800 €/WE), Dächern (800 €/WE) und Decken (250 €/WE). Es sind die Mindestanforderungen zu beachten.

Solaranlagen werden nur dann gefördert, wenn es kein Bundesprogramm mehr gibt.

Für den Neubau eines Passivhauses erhalten Sie für ein EFH/ZFH 5.000 €/Gebäude, MFH ebenfalls 5.000 €/Gebäude bzw. 1.250 €/WE, max. 7.700 €.

Kraft-Wärmekopplung (BHKW) wird bezuschusst mit 500 €/kW el. bzw. max. 7.700 €.

Förderungen für Sondermaßnahmen wie transparente Wärmedämmung, Stirlingmotor, Luftkollektoranlagen und Anlagen mit Langzeitspeicher sowie Hackschnitzelheizwerk und Holzpelletheizungen werden im Einzelfall entschieden.


Förderprogramm der Gemeinde Haar (Stand:30.11.2010)

Zuschuss für Haus-zu-Haus-Beratung, Initial- und Solarberatung (jeweils einfache Erstberatung)

Thermografische Aufnahmen werden mit 50 % des Rechnungsbetrages bis max. 250 € gefördert.

Hydraulischer Abgleich: 50 % der Kosten bis 250 €/Objekt

Thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung bei gleichzeitiger Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung 200 €/m² Kollektorfläche, max. 6.000€ je Objekt

Austausch alter Heizungsumwälzpumpen 50 € Zuschuss

Einmaliger Zuschuss für Brennstoff aus Biomasse 200 €/kW bis 6.000 €/Objekt

KWK-Anlagen: 30 % aus den förderfähigen Kosten von max. 30.000 €

Wärmedämmungen an Fassaden, Dächern und Decken werden einmalig mit 10 €/m² (max. 50 %) gefördert. Es sind die Mindestanforderungen an die U-Werte einzuhalten; es gibt einen Bonus für Dämmstoffe auf Naturbasis von 20 %

Fördergelder für Sondermaßnahmen können beantragt werden.


Förderprogramm der Gemeinde Putzbrunn (Stand: 01.04.2011)

Gefördert wir die Dämmung von nachfolgend genannten Bauteilen, wobei die energetische Qualität entsprechend den KfW-Anforderungen sein muss und Mindestflächen (Klammerwert) zu berücksichtigen sind. Es wird gefördert mit

10 €/m² für Außenwände (50 m²)

5 €/m² für Decken und 10 €/m² für Dächer nach außen (50 m²)

4 €/m² für Kellerdecken, Wände an Erdreich, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen (50 m²)

20 €/m² für Fenster (20 m²) und 20 € für Außentüren

Nach Installation einer Pelletsheizung gibt es 1.000 € Zuschuss für die Erstbefüllung mit Brennstoff, bei gleichzeitiger Errichtung einer Solaranlage 1.250 €

Solaranlagen werden je nach Ausführung (mit oder ohne Heizungsunterstützung) und Größe ab 1.000 € bezuschusst.

Für den Bau eines KfW-Hauses erhält man pauschal 3.000 €.

Vor-Ort-Energieberatungen werden mit 120 € bezuschusst, bei Durchführung von Energiesparmaßnahmen werden je nach Kosten zusätzliche Stunden für die Beratung bezuschusst.

Für den hydraulischen Abgleich gibt es 100 €, die Anschaffung einer Effizienzpumpe wird mit 50 € gefördert und bei einer Rollladendämmung kommen 25 € (max. 250 €/WE) hinzu

Außerdem wird eine Gebäudethermografie mit bis zu 250 € gefördert. Dies gilt auch bei bereits durchgeführten Dämmmaßnahmen zur Qualitätssicherung.


Förderprogramm der Gemeinde Grasbrunn (Stand 29.04.2009 - auch in 2011 gültig)

Initialberatung 250,00 €

Wärmedämmung der Außenwand 15,00 €/m², max. 1.000,00 €

Fenstererneuerung 20,00 €/m², max. 1.000,00 €

Dämmung des Daches und der Kellerdecke 5,00 €/m², max. 1.000,00 €

Pelletsheizung 50 €/kW, max. 2.000 €

Wärmepumpe 25% der Kosten, max. 2.000,00 € pro Anlage

KfW40-Haus 1.500,00 €

Passivhaus 3.000,00 €


Förderprogramm der Gemeinde Taufkirchen (gültig bis Dezember 2011)

Zuschuss zu einer BAFA Vor-Ort-Beratung 100 €

Wärmedämmung: 10 % aus den anrechenbaren Kosten nach den KfW-Richtlinien

Solaranlage, Wärmepumpe,Pelletheizung und KWK-Anlagen: Verdoppelung des BAFA-Zuschusses

Photovoltaik: Je kWp 1.000 €, bis max. 3.000 €
je Gebäude



Förderprogramm der Gemeinde Vaterstetten (Stand: 01.11.2009 - auch in 2011 noch gültig)

Es werden der hydraulische Abgleich und eine vereinfachte Thermografie mit einmalig 250 € (max. 50 % der Kosten) bezuschusst.


Förderprogramm der Gemeinde Oberhaching

Das Förderprogramm wurde 2008 eingestellt.


Förderprogramm der Landeshauptstadt München (gültig ab 10.01.2011)


Gefördert wird die Wärmedämmung von Gebäuden ohne/mit gleichzeitigem Fensteraustausch. Die Förderungen betragen 2.400 €/4.800 € für freistehende EFH/ZFH, 1.650 €/3.250 € für REH, DHH und um mehr als 50 % versetzte RMH, 1.050 €/2.050 € für RMH sowie 12 €/m² bzw. 24 €/m² für Gebäude mit mehr als 2 WE. Die maximale Förderung beträgt 50.000 €. Es gelten Mindestanforderungen an die U-Werte nach der Sanierung, bestimmte Materialien sind ausgeschlossen. Werden eigene Leistungen erbracht, sind zur Qualitätssicherung Begutachtungstermine erforderlich, die pro Begutachtung 50 € kosten.

Passivhäuser als Wohngebäude werden mit 130 €/m² bzw. max. 13.000 € je Wohnung bezuschusst. Für Gewerbegebäude gibt es 97,50 € je m² BGF.

Für die rationelle Wärmeerzeugung gibt es Zuschüsse ab 1.000 € für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Dort wo dies nicht möglich ist, wird der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung mit bis zu 50.000 € bezuschusst. Für einen hydraulischen Abgleich gibt es 100 € je Wohnung, mindestens jedoch 300 €. Der Austausch von elektrischen Speicherheizungen wird mit 3 €/m² bzw. max. 300 € je Wohnung gefördert.

Bei Solaranlagen wird unterschieden, ob sie lediglich der Warmwasserbereitung dienen, oder mit Heizungsunterstützung arbeiten. Demnach gibt es eine Förderung von 1.000 € bzw. 200 €/m² für die ersten 20 m² Absorberfläche.

Sondermaßnahmen werden ebenfalls im Einzelfall bezuschusst.


Förderprogramm der Gemeinde Unterhaching (Stand: 01.01.2011)

Mindeststandards sind einzuhalten, es gelten großzügige Obergrenzen

Wärmedämmung: einer Fassade 700 € bzw. 10 €/m² bei Gebäuden mit mehr als 2 WE

Wärmedämmung einer Fassade mit Fenstererneuerung 1.400 € je Wand bzw. 20 €/m² bei mahr als 2 WE

Wärmedämmung des Daches 6 €/m²

Wärmedämmung der Kellerdecke u.ä. im EFH/ZFH 1.000 €; RH/DHH 750 €; MFH 9 €/m²

Solaranlage (auch zur alleinigen WW-Bereitung) im EFH/ZFH 2.000 €; alle anderen Geb. 300 €/m²Absorberfläche

Pelletheizungen als Ersatz mind. 2.500 €; ansonsten 60 €/kW


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