Nachfolgend finden Sie die gemeindlichen Förderprogramme, beginnend mit unserer Heimatgemeinde und den Nachbargemeinden. Bitte beachten Sie, dass trotz unserer Bemühungen diese Seite ständig aktuell zu halten, ausschließlich die gemeindlichen Veröffentlichungen maßgebend sind. Ebenso ist die Gewährung eines Zuschusses von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig. Über die genannten Gemeinden hinaus bieten wir selbstverständlich alle unsere Dienstleistungen an.

Förderprogramm der Gemeinde Ottobrunn (neue Bedingungen für 2014)

Gefördert werden Stromeinsparungen, sowie Einsparungen bei der Wohnraumbeheizung und der Warmwassererzeugung. Die interessantesten Förderungen sind:

Stromeinsparung mindestens 10 %: je eingesparter kWh einmalig 20 Cent/kWh, max. 200 € pro Jahr, Nachweis über Stromrechnung; gilt nicht bei Stromheizungen.

neu in 2014: Photovoltaikanlagen: Ost-/Westdächer mit Mindestabweichung von 60°: Einmaliger Zuschuss von 10%

Heizung/Warmwasser: Mindesteinsparung 20 %, nachzuweisen über ein Gutachten eines Energieberaters, bei 1 bis 2 Wohneinheiten 1,25 € je eingesparten Liter Heizöl bzw.m³ Gas, mehr als 2 WE 0,75€, mehr als 8 WE 0,50€, Einbau BHKW 0,50 €

Solarkollektoren: Ohne Verbesserung an der Gebäudehülle für Flachkollektoren 100 €/m², für Röhrenkollektoren 150 €/m²

Brennwertkessel: ohne Energiepass 500 € pauschal, bei Energiepass nach errechneter Einsparung

Förderprogramm der Gemeinde Neubiberg (neue Bedingungen ab 01.01.2014)

Für alle Maßnahmen ist eine Vor-Ort-Beratung erforderlich. Für neuere Gebäude, die vom BAFA nicht mehr gefördert werden gibt es 400 € für ein EFH/ZFH und 500 € für ein Mehrfamilienhaus.

Die Förderung bemisst sich nun nach der zu erwartenden CO2-Einsparung. Je eingespartem kg gibt es zukünftig 1 € für ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhäuser je nach Anzahl der WE weniger; nachzuweisen über eine Vor-Ort-Beratung.

Thermische Solaranlagen werden ebenfalls bezuschusst. Es gelten Höchstbeträge je nach Gebäudegröße und der Ausführung (Heizungsunterstützung ja/nein).

Planungskosten zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung werden pauschal mit 500 € vergütet.

Untersuchungen für Nahwärmekonzepte: 30 % der Beratungskosten, max. 1.500 €


Förderprogramm der Gemeinde Hohenbrunn (Stand: 01.01.2011 - unverändert in 2014 gültig)

Eine Thermografie der Gebäudeaussenflächen wird mit 50% des Rechnungsbetrages bezuschusst, bei alleinigen Aufnahmen mit max. 100 €, mit ausführlichem Bericht max. 250 €.

Eine vorherige Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Kriterien ist für Wärmeschutzmaßnahmen obligatorisch.

Im einzelnen werden gefördert: Austausch von Fenstern und Außentüren (500 €/WE), Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden (800 €/WE), Dächern (800 €/WE) und Decken (250 €/WE). Es sind die Mindestanforderungen zu beachten.

Solaranlagen werden nur dann gefördert, wenn es kein Bundesprogramm mehr gibt.

Für den Neubau eines Passivhauses erhalten Sie für ein EFH/ZFH 5.000 €/Gebäude, MFH ebenfalls 5.000 €/Gebäude bzw. 1.250 €/WE, max. 7.700 €.

Kraft-Wärmekopplung (BHKW) wird bezuschusst mit 500 €/kW el. bzw. max. 7.700 €.

Förderungen für Sondermaßnahmen wie transparente Wärmedämmung, Stirlingmotor, Luftkollektoranlagen und Anlagen mit Langzeitspeicher sowie Hackschnitzelheizwerk und Holzpelletheizungen werden im Einzelfall entschieden.


Förderprogramm der Gemeinde Haar (Stand:26.07.2011 - unverändert in 2012 gültig)

Zuschuss für Haus-zu-Haus-Beratung, Initial- und Solarberatung (jeweils einfache Erstberatung)

Thermografische Aufnahmen werden mit 50 % des Rechnungsbetrages bis max. 250 € gefördert.

Hydraulischer Abgleich: 150 €/WE, nur fürGebäude > 3 WE

Thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung bei gleichzeitiger Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung 200 €/m² Kollektorfläche, max. 6.000€ je Objekt

Austausch alter Heizungsumwälzpumpen 50 € Zuschuss

Einmaliger Zuschuss für Brennstoff aus Biomasse 200 €/kW bis 6.000 €/Objekt

KWK-Anlagen: 30 % aus den förderfähigen Kosten von max. 30.000 €

Wärmedämmungen an Fassaden, Dächern und Decken werden einmalig mit 10 €/m² (max. 50 %) gefördert. Es sind die Mindestanforderungen an die U-Werte einzuhalten; es gibt einen Bonus für Dämmstoffe auf Naturbasis von 20 %

Fördergelder für Sondermaßnahmen können beantragt werden.


Förderprogramm der Gemeinde Putzbrunn (Stand: 01.04.2011 - unverändert in 2012 gültig)

Gefördert wir die Dämmung von nachfolgend genannten Bauteilen, wobei die energetische Qualität entsprechend den KfW-Anforderungen sein muss und Mindestflächen (Klammerwert) zu berücksichtigen sind. Es wird gefördert mit

10 €/m² für Außenwände (50 m²)

5 €/m² für Decken und 10 €/m² für Dächer nach außen (50 m²)

4 €/m² für Kellerdecken, Wände an Erdreich, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen (50 m²)

20 €/m² für Fenster (20 m²) und 20 € für Außentüren

Nach Installation einer Pelletsheizung gibt es 1.000 € Zuschuss für die Erstbefüllung mit Brennstoff, bei gleichzeitiger Errichtung einer Solaranlage 1.250 €

Solaranlagen werden je nach Ausführung (mit oder ohne Heizungsunterstützung) und Größe ab 1.000 € bezuschusst.

Für den Bau eines KfW-Hauses erhält man pauschal 3.000 €.

Vor-Ort-Energieberatungen werden mit 120 € bezuschusst, bei Durchführung von Energiesparmaßnahmen werden je nach Kosten zusätzliche Stunden für die Beratung bezuschusst.

Für den hydraulischen Abgleich gibt es 100 €, die Anschaffung einer Effizienzpumpe wird mit 50 € gefördert und bei einer Rollladendämmung kommen 25 € (max. 250 €/WE) hinzu

Außerdem wird eine Gebäudethermografie mit bis zu 250 € gefördert. Dies gilt auch bei bereits durchgeführten Dämmmaßnahmen zur Qualitätssicherung.


Förderprogramm der Gemeinde Grasbrunn (Stand 01.04.2011 - auch in 2012 gültig)

VorOrtBeratung 120,00 €; werden danach Maßnahmen umgesetzt Zuschuss zu Angebotsprüfung etc.

Wärmedämmung der Außenwand 10,00 €/m²

Fenstererneuerung 20,00 €/m²

Dämmung des Daches und der Kellerdecke 10 bzw. 5,00 €/m²

Solaranlage - abhängig ob mit oder ohne Heizungsunterstützung

Pelletsheizung - Brennstoffkostenzuschuss in Höhe von 1.000 €, mit Solar 1.250 €

Thermografie auch zur Qualitätssicherung 250 €

hydraulischer Abgleich 100 €/WE

Rollladensanierung 25 €/Rollladen, max. 250 €/WE


Förderprogramm der Gemeinde Taufkirchen (Stand 01.01.2012)

Zuschuss zu einer BAFA Vor-Ort-Beratung 50 €

Wärmedämmung, Fenster etc.: 5 % aus den anrechenbaren Kosten nach den KfW-Richtlinien f. Effizienzhaus

Solaranlage, Wärmepumpe,Pelletheizung und KWK-Anlagen: 50 % des BAFA-Zuschusses




Förderprogramm der Gemeinde Vaterstetten (Stand: 01.11.2009 - auch in 2012 noch gültig)

Es werden der hydraulische Abgleich und eine vereinfachte Thermografie mit einmalig 250 € (max. 50 % der Kosten) bezuschusst.


Förderprogramm der Gemeinde Oberhaching

Das Förderprogramm wurde 2008 eingestellt.


Förderprogramm der Landeshauptstadt München (Stand 10.01.2011 - auch in 2012 gültig)


Gefördert wird die Wärmedämmung von Gebäuden ohne/mit gleichzeitigem Fensteraustausch. Die Förderungen betragen 2.400 €/4.800 € für freistehende EFH/ZFH, 1.650 €/3.250 € für REH, DHH und um mehr als 50 % versetzte RMH, 1.050 €/2.050 € für RMH sowie 12 €/m² bzw. 24 €/m² für Gebäude mit mehr als 2 WE. Die maximale Förderung beträgt 50.000 €. Es gelten Mindestanforderungen an die U-Werte nach der Sanierung, bestimmte Materialien sind ausgeschlossen. Werden eigene Leistungen erbracht, sind zur Qualitätssicherung Begutachtungstermine erforderlich, die pro Begutachtung 50 € kosten.

Passivhäuser als Wohngebäude werden mit 130 €/m² bzw. max. 13.000 € je Wohnung bezuschusst. Für Gewerbegebäude gibt es 97,50 € je m² BGF.

Für die rationelle Wärmeerzeugung gibt es Zuschüsse ab 1.000 € für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Dort wo dies nicht möglich ist, wird der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung mit bis zu 50.000 € bezuschusst. Für einen hydraulischen Abgleich gibt es 100 € je Wohnung, mindestens jedoch 300 €. Der Austausch von elektrischen Speicherheizungen wird mit 3 €/m² bzw. max. 300 € je Wohnung gefördert.

Bei Solaranlagen wird unterschieden, ob sie lediglich der Warmwasserbereitung dienen, oder mit Heizungsunterstützung arbeiten. Demnach gibt es eine Förderung von 1.000 € bzw. 200 €/m² für die ersten 20 m² Absorberfläche.

Sondermaßnahmen werden ebenfalls im Einzelfall bezuschusst.


Förderprogramm der Gemeinde Unterhaching (Stand: 01.01.2013)

Mindeststandards sind einzuhalten, es gelten großzügige Obergrenzen

Wärmedämmung: einer Fassade 700 € bzw. 10 €/m² bei Gebäuden mit mehr als 2 WE

Wärmedämmung einer Fassade mit Fenstererneuerung 1.400 € je Wand bzw. 20 €/m² bei mehr als 2 WE

Wärmedämmung des Daches 6 €/m²

Wärmedämmung der Kellerdecke u.ä. im EFH/ZFH 1.000 €; RH/DHH 750 €; MFH 9 €/m²

Solaranlage (nicht zur alleinigen WW-Bereitung) im EFH/ZFH 2.000 €; alle anderen Geb. 300 €/m²Absorberfläche


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